Die Bezeichnung eines Lebensmittels ist laut Lebensmittelinformationsverordnung EG. Nr. 1169/2011 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe o, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 1, Anhang 6 Teil A Nummer 1 und Mineralwasser- u. Tafelwasserverordnung § 8 Absatz 1 die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung.
Es kann sich hierbei um:
Bei Mineralwasser versteht man darunter die Bezeichnung der jeweiligen Wassersorte. Also natürliches Mineralwasser, natürliches Heilwasser, Quellwasser oder Tafelwasser. Ein Hinweis über den Ursprung und den Gehalt an Kohlensäure kann hier ebenfalls angegeben werden.
Weitere Informationen zu Mineralwasser finden Sie auf der Seite des Verbandes deutscher Mineralbrunnen unter www.mineralwasser.com.
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