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Amtliche Anerkennung von Mineralwasser

Gerolsteiner Sprudel Etikett

Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) muss Natürliches Mineralwasser  –  als einziges Lebensmittel in Deutschland –  vor dem Verkauf amtlich zugelassen werden.

Das amtliche Anerkennungsverfahren umfasst rund 200 Einzeluntersuchungen, bei denen die geologischen, chemischen und hygienisch-mikrobiologischen Eigenschaften des Mineralwassers überprüft werden. Die Untersuchungen übernimmt ein unabhängiges Analyse-Institut. Die charakteristischen Bestandteile des Mineralwassers, die die Analyse ergeben hat, müssen auf dem Etikett vermerkt sein. Grundsätzlich verändert sich die Mineralisierung bei Mineralquellen über Jahre hinweg nicht oder nur minimal.

Regelmäßige Untersuchungen überprüfen die Zusammensetzung eines Mineralwassers und garantieren die ursprüngliche Reinheit.

Weitere Informationen zu Mineralwasser finden Sie auf der Seite des Verbandes deutscher Mineralbrunnen unter www.mineralwasser.com.

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